Umfassende Unterstützung bei der Erstattungsbetragsverhandlung nach § 130b SGB V

Durch das 2023 in Kraft getretene GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) wurde der gesetzliche Rahmen für Erstattungsbetragsverhandlungen deutlich komplexer gestaltet. Weitere Gesetzesänderungen sind für die kommenden Monate und Jahre zu erwarten. In diesem dynamischen Umfeld ist es für pharmazeutische Unternehmer umso wichtiger, mit Blick auf die Erstattungsbetragsverhandlung, bereits von Beginn des AMNOG-Prozesses an die optimale Strategie zu verfolgen.

 

Unsere Leistungen

  • Umfangreiche Analyse des Erstattungsbetrags
    Wir analysieren bereits früh im AMNOG-Prozess das Preispotenzial in den Anwendungsgebieten Ihres Produkts. Dabei leiten wir auf Basis der Kosten für mögliche Vergleichstherapien und der Studiensituation Ihres Produkts Szenarien für die Erstattungsbetragsverhandlung her.
  • Bestmögliche Strategie für die Erstattungsbetragsverhandlung
    In enger Abstimmung mit Ihnen entwickeln wir die bestmögliche Strategie für Ihre Erstattungsbetragsverhandlung. Dabei greifen wir auf unsere langjährige Erfahrung mit Preisverhandlungen sowie umfassende Kenntnis des deutschen Arzneimittelmarkts zurück.
  • Gezieltes Verhandlungstraining
    Wir bereiten uns mit Ihnen gezielt auf jeden Verhandlungstermin vor. Gemeinsam erstellen wir ein Verhandlungsdrehbuch und simulieren die Verhandlungssituation.
  • Effektive Kooperationen
    Um Sie bestmöglich beim Erreichen Ihrer Verhandlungsziele zu unterstützen, bietet AMS bei Bedarf die Einbindung von verschiedenen Kooperationspartnern wie spezialisierter Anwälte oder eines Schauspieltrainers im Rahmen des Verhandlungstrainings an.
  • Unterstützung bei der Erstellung der Anlagen I-III,IIIa-c für den GKV-SV
    Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Erstellung der Anlagen I-III,IIIa-c gemäß §3 RahmenV.
  • Strategische und formale Vorbereitung auf Schiedsverfahren
    Sollte im Rahmen der Erstattungsbetragsverhandlung keine Einigung mit dem GKV-SV erzielt werden können, wird von einer der Verhandlungsparteien die Schiedsstelle angerufen. Auch in diesem Fall beraten wir Sie weiterhin strategisch und unterstützen Sie bei der Erstellung Ihres konkretisierenden Antrags.

 

Haben Sie Fragen? Unser Pricing-Team freut sich, von Ihnen zu hören:

 

Preisverhandlung mit dem GKV-SV geknüpft an die AMNOG Nutzenbewertung

Das AMNOG regelt seit Januar 2011 den Marktzugang für Arzneimittel in Deutschland. Auf der Basis eines Nutzendossiers, das der pharmazeutische Unternehmer mit Markteintritt oder Zulassung eines neuen Anwendungsgebietes vorlegt, entscheidet der G-BA über den medizinischen Zusatznutzen des Arzneimittels. Ausgehend von dieser Bewertung des Zusatznutzens wird zwischen dem pharmazeutischen Unternehmer und dem GKV-SV gemäß § 130b Sozialgesetzbuch (SGB) V ein Erstattungsbetrag verhandelt, der ab dem 7. Monat nach Inverkehrbringen des Arzneimittels oder einer Zulassungserweiterung in Deutschland gilt. Ein gesetzlich festgelegter Rahmen zur Höhe der (Teil-)Erstattungsbeträge wird anhand des durch den G‑BA festgestellten (oder nicht festgestellten) Zusatznutzen vorgegeben.