Pharmareferent Ausbildung: Pharmareferent werden

mit dem Selbstlernkurs Pharmareferentenwissen der 1. Internet-Pharmaschule

 

Sie sind direkt hier ins Thema eingestiegen? Dann lesen Sie besser zuerst die einführende Seite zum online Selbstlernkurs Pharmareferentenwissen der 1. Internet-Pharmaschule mit Infos zum Ablauf der Ausbildung und zu den Kosten. Kommen Sie von dort und wollen Sie IHK-Geprüfter Pharmareferent werden, erfahren Sie hier mehr über die Voraussetzungen, die Zulassung und die IHK Prüfung:

 

Prüfungsvorbereitung und Prüfungsort

Die Online-Selbstlern-Ausbildung endet mit Tipps zur Umsetzung des Gelernten im Rahmen von Fachgesprächen mit Ärzten. Falls Sie an einer IHK-Prüfung zu Geprüften Pharmareferenten teilnehmen möchten, können Ihnen diese auch als Vorbereitung auf den mündlichen Teil der IHK-Prüfung (das „Fachgespräch“) dienen. Auch hier gibt es Videoaufzeichnungen mit gespielten Fachgesprächen an denen gezeigt wird, was dabei richtig und wichtig ist. Auch typische Fehler werden vorgeführt, um Ihnen zu helfen, diese zu vermeiden.

Da unser Firmensitz in Mannheim liegt, ist die hiesige "IHK Rhein-Neckar" für uns und für unsere Teilnehmer zuständig. Es gibt grundsätzlich auch die Möglichkeit, die Prüfung an der für Ihren Wohnsitz zuständigen IHK abzulegen, sofern Ihre IHK diese Prüfung anbietet. Das ist nicht überall der Fall. Da sich aber die Prüfungsdurchführung von IHK zu IHK etwas unterscheiden kann, nutzen Ihnen dann unsere Tipps ein Stück weit weniger. Wir empfehlen Ihnen daher, ggf. die Anreise in Kauf zu nehmen und die Prüfung an der IHK Rhein-Neckar abzulegen.

 

Zulassung zur IHK-Prüfung 

Wenn Sie im Rahmen einer Selbstlern-Ausbildung anschließend eine IHK-Prüfung absolvieren wollen, sollten Sie die Prüfungsteilnahme bei der betreffenden IHK beantragen. Nicht jeder darf nämlich daran teilnehmen. Es müssen bestimmte berufliche Voraussetzungen erfüllt sein und in manchen Fällen läuft es auf eine Ermessensentscheidung der IHK hinaus. Erst wenn Sie die Zulassung zur IHK-Prüfung von der IHK erhalten haben, können Sie ganz sicher gehen, dass Sie zur Prüfung auch antreten können. Die IHK-Zulassung ist zwar keine Voraussetzung für die Anmeldung zum Selbstlernkurs Pharmareferentenwissen, aber Sie fahren sicherer, wenn Sie diese schon in der Tasche haben, bevor sie mit dem Selbstlernkurs beginnen.

Eine Anmeldung zum Selbstlernkurs Pharmareferentenwissen ist auch dann verbindlich, wenn Sie zuvor keine Zulassung zur IHK-Prüfung beantragt haben oder sie Ihnen nach erfolgter Anmeldung zum Selbstlernkurs Pharmareferentenwissen von der IHK versagt wird. Dementsprechend wäre das Versagen einer solchen Zulassung durch die IHK weder ein ordentlicher, noch ein außerordentlicher Kündigungsgrund einer laufenden Nutzung dieses Selbstlernkurses.

Bitte beachten Sie auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Ihnen im Anmeldeablauf zur Kenntnis gegeben werden.

 

Zulassungsvoraussetzungen zur IHK-Prüfung 

Die aktuelle Regelung für die Zulassung (Stand 2020) lautet:

Aus der „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Pharmareferent/Geprüfte Pharmareferentin“ vom 26. Juni 2007“:

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten medizinischen, naturwissenschaftlichen, heilberuflichen oder kaufmännischen Ausbildungsberuf, der wesentliche Bezüge zu den Qualifikationsinhalten nach § 3 hat, und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder

2. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis sowie

3. die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme gemäß der Anlage oder wer glaubhaft macht, entsprechende Kenntnisse über "Naturwissenschaftliche und medizinische Grundlagen", über "Pharmakologie, die Pharmakotherapie und Krankheitsbilder", über "Arzneimittelrecht, das Gesundheitsmanagement und -ökonomie" sowie über "Kommunikation, Pharmamarkt, Pharmamarketing" auf andere Weise erworben zu haben.

(2) Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den Qualifikationsinhalten nach § 3 haben und kann auch im Handel oder Vertrieb erworben worden sein.

(3) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

 

Die Qualifikationsinhalte des Selbstlernkurses Pharmareferentenwissen sind:

- Naturwissenschaftliche und medizinische Grundlagen:

Chemie, Physik
Biologie, Biochemie
Anatomie, Physiologie
Allgemeine Pharmakologie
Pharmazie und pharmazeutische Technologie
Pathologie

- Pharmakologie, Pharmakotherapie und Krankheitsbilder
- Arzneimittelrecht, Gesundheitsmanagement und -ökonomie
- Pharmamarkt, Pharmamarketing
- Kommunikation

Bezüge nur zu nebenrangigen Qualifikationsinhalten, wie z.B. zur „Kommunikation“ reichen in aller Regel nicht für eine Zulassung aus. Noch Fragen zum Thema Zulassung im Falle einer Pharmareferenten Ausbildung? Dann kontaktieren Sie am besten direkt die prüfende IHK.

Für die Zulassung zur IHK-Prüfung Geprüfter Pharmareferent in der Regel anerkannte Berufsabschlüsse und Tätigkeiten
mit wesentlichen-Bezügen zu den Qualifikationsinhalten:

Beispiele (jeweils m/w/d):

  • Medizinische Fachangestellte MFA  (human-, veterinär- oder zahnmedizinische)
  • Gesundheits- und Krankenpfleger
  • Altenpfleger
  • Pharmakanten
  • PKA
  • Pharmakaufleute
  • Lehrer der Naturwissenschaften
  • Medizinpädagogen
  • Laboranten
  • Heilpraktiker
  • Physiotherapeuten
  • Sanitäter, Rettungsassistenten
  • Diätassistenten
  • Drogisten
  • Medizinprodukteberater
  • Apothekenaußendienstler insbesondere für Arzneimittel und Medizinprodukte
  • Klinische Monitore, CRA
  • Medizinische Dokumentationsassistenten
  • u.a.m.

Diese Angaben basieren auf unseren Erfahrungen, sind jedoch ohne Gewähr.

Nicht nur die hier exemplarisch genannten, sondern auch andere Berufsabschlüsse und Tätigkeiten mit wesentlichen Bezügen zu den Qualifikationsinhalten können von der prüfenden IHK für die Zulassung zur Prüfung als Abschluss der Selbstlern-Ausbildung anerkannt werden. Sprechen Sie im Falle einer Pharmareferenten Ausbildung zur Bewertung Ihrer persönlichen Voraussetzungen direkt mit der prüfenden IHK.

IHK-Prüfungstermine (nur bei einer Ausbildung als Pharmareferent)

Die IHK Rhein-Neckar führt die Pharmareferenten-Prüfungen zurzeit zweimal jährlich, im Frühjahr und im Herbst, durch. Bitte erfragen Sie die genauen Termine direkt bei der IHK.


IHK Rhein-Neckar
L 1, 2
68161 Mannheim

Tel.: 0621 1709-0
E-Mail: 

Die bundeseinheitlichen Termine bis 2022 können Sie auch über diesen Link auf der Website der DIHK-Bildungs-GmbH einsehen und sich dort herunterladen:

https://www.dihk-bildungs-gmbh.de/download/frei/pruefungen/pharmareferenten/prufungstermine-bis-2022/TL-2018_Gepr_Pharmareferenten.pdf

 

Ein kleiner Selbst-Check zu Schluss

▢ Deutsch ist Ihre Muttersprache oder Sie beherrschen Deutsch als Fremdsprache so gut, dass Sie auch komplexe und komplizierte Sachverhalte aus in deutscher Sprache verfassten schriftlichen Unterlagen heraus sprachlich problemlos verstehen können.

▢ Sie sind ein eigenverantwortlicher Mensch und sehen die Verantwortung für das, was Sie tun und wie Sie es tun oder nicht tun, immer zuerst bei sich selbst.

▢ Sie packen Aufgaben proaktiv an und sind es gewohnt, sich selbst zu organisieren.

▢ Sie warten nicht, bis jemand Ihnen etwas erklärt, sondern versuchen es selbst zu klären.

▢ Anstelle von „kann ich nicht“ sagen Sie sich: „kann ich noch nicht, aber bald“.

▢ „Verstehe ich nicht“ ist für Sie kein Grund etwas nicht anzugehen, sondern ein Anreiz, das Nötige zu tun, um es verstehen zu lernen.

Alle sechs Punkte treffen auf Sie zu oder Sie trauen es sich zu, den Selbstlernkurs Pharmareferentenwissen auf diese Weise anzugehen? Dann ist die Ausbildungs-, bzw. Weiterbildungsmethode dieses Selbstlernkurses zu besonders günstigen Kosten für Sie bestens geeignet!

 

> Einen Blick in die Schulung werfen