Gesetzliche Voraussetzungen für eine Tätigkeit als Pharmaberater

In Deutschland regelt das Arzneimittelgesetz (AMG), wer Ärzte und andere Angehörige medizinischer Fachkreise über Arzneimittel beraten darf.

In § 75 AMG sind diejenigen Berufe aufgeführt, welche die dafür erforderliche “Sachkenntnis als Pharmaberater“ per Gesetz inne haben, d.h. mit einem dieser Berufe dürfen Sie ohne weitere erforderliche Ausbildung als Pharmaberater tätig werden. Diese beruflichen Voraussetzungen sind: ein abgeschlossenes Studium der Biologie, Chemie, Pharmazie, Medizin (Humanmedizin, Veterinärmedizin), eine abgeschlossene Ausbildung als PTA, MTA (MTLA, MTRA, VMTA), BTA, CTA oder als Geprüfter Pharmareferent / Geprüfte Pharmareferentin.

Außerdem können auch andere abgelegte Prüfungen oder abgeschlossene Ausbildungen als ausreichend anerkannt werden, die einer der im Gesetz genannten Ausbildungen mindestens gleichwertig ist. Eine solche Anerkennung der Sachkenntnis als Pharmaberater muss bei der auf Länderebene zuständigen Behörde - zumeist sind das die Regierungspräsidien - individuell beantragt werden. Wird sie zuerkannt, darf man ebenfalls als Pharmaberater Ärzte und andere Angehörige medizinischer Fachkreisen über Arzneimittel beraten.

Zu den Ausbildungen, denen zumeist die Sachkenntnis als Pharmaberater zuerkannt wird, zählen z.B. ein abgeschlossenen Studium der Oecotrophologie der Biochemie oder der Humanbiologie.

Pharmazie-Ingenieure und Veterinär-Ingenieure brauchen keine individuellen Anträge auf Anerkennung der Sachkenntnis als Pharmaberater zu stellen. Im Zuge der Wiedervereinigung wurde zwischen den Ländern vereinbart, dass diese Ausbildungen generell den im Arzneimittelgesetz genannten Ausbildungen als mindestens gleichwertig gelten.

Mehr über die gesetzlichen Voraussetzungen für die Tätigkeit als Pharmaberater finden Sie >hier<.

 

Ihr Beruf ist nicht aufgeführt? Dann erwerben Sie einen IHK-Abschluss als Geprüfter Pharmareferent / Geprüfte Pharmareferentin über eine Weiterbildung.

Auch wenn Sie über keinen der oben genannten Abschlüsse verfügen, ist es bei Vorliegen bestimmter beruflicher Voraussetzungen möglich, die gesetzlich erforderliche Sachkenntnis als Pharmaberater durch eine Weiterbildung zu erlangen.

Eine solche Weiterbildung führt zu dem anerkannten IHK-AbschlussGeprüfter Pharmareferent / Geprüfte Pharmareferentin“. Weiterbildungen zu Geprüften Pharmareferenten werden in der Regel von so genannten "Pharmaschulen" angeboten, die es jedoch nur in einigen wenigen Städten gibt.

AMS bietet die Weiterbildung zu Geprüften Pharmareferenten ortsunabhängig als Online-Kurse an. Damit sind Sie unabhängig davon, ob sich eine Pharmaschule in Ihrer erreichbaren Nähe befindet, können von überall an der Weiterbildung teilnehmen und Ihre Lernzeiten so frei bestimmen, wie es bei Ihnen am besten passt.

Bereits seit 2001 führen wir die Ausbildungen zu Geprüften Pharmareferenten über unser Internet-E-Learning-Portal durch. Unsere umfangreiche Erfahrung mit diesem Weg der Wissensvermittlung und die fachkundige persönliche Betreuung unserer Teilnehmer durch Online-Tutoren zeichnen unsere Online-Pharmaschule aus. Erfahren Sie mehr: Betreute Online Ausbildung als IHK-Geprüfter Pharmareferent / IHK-Geprüfte Pharmareferentin.

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Häufige Fragen (FAQs)

zur Tätigkeit als Pharmaberater bei AMS beantworten wir Ihnen >hier<. Die Aussagen können Sie weitgehend auch auf andere Tätigkeitsfelder im Außendienst von AMS (z.B. Apothekenaußendienst, Medizinprodukteaußendienst, u.a.m.) übertragen.

Allgemeine Anforderungen

Profis und Neueinsteiger sind uns grundsätzlich gleichermaßen willkommen. Für die einzelnen Vakanzen gelten jedoch jeweils unterschiedliche Anforderungen, die uns durch unsere Auftraggeber vorgegeben werden. Für welche Vakanz wir Ihre Bewerbung berücksichtigen können, hängt daher nicht nur von geografischen, sondern auch von fachlichen Anforderungen ab.

Bitte beachten Sie unsere > Hinweise zur Bewerbung <!

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